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Mittwoch, 12. Oktober 2011

Was ist die Teilkasko?

Mittwoch, 12. Oktober 2011


Auf der Suche nach einer neuen Kfz-Versicherung bin ich auf ein kleines Problem gestoßen. Ich frage mich nämlich, ob ich mein 10 Jahre altes Fahrzeug noch mit einer Vollkasko versichern muss. Durch die Teilkasko, die schließlich auch einen nicht erheblichen Teil der Schäden abgedeckt, die verursacht werden können durch Sturm, Hagel und Diebstahl, spare ich letztlich sehr viel Geld. Anders als die Vollkasko ist die Teilkasko sehr viel günstiger.

Sieben Jahre altes Fahrzeug
Mein Fahrzeug ist sieben Jahre alt. Nun habe ich gehört, dass man Fahrzeuge, die nicht finanziert oder geleast sind, auch ab einem Alter von sechs Jahren ausschließlich in der Teilkasko versicherbar sind. Entsprechende Angebote habe ich mir schon unter http://www.kfz-rechner.net/kfz-versicherung/teilkasko/ angesehen. Hier kann ich in aller Ruhe mir ein Angebot einholen.

Wie ich in einer Studie nun gelesen habe, ist es so, dass man bei einen nicht mehr finanzierten Fahrzeug durchaus über einen Wechsel in die Teilkasko nachdenken kann. Laut der Studie ist es so, dass wenn ein Wagen das elfte Jahr erreicht hat, die Mehrheit der Versicherungsnehmer auf eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung wechselt. Und bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug entscheiden sich nur noch 38,8 Prozent für eine Teilkaskoversicherung und nur noch 3,8 Prozent für eine Vollkaskoversicherung.

Wie auch immer: Ich habe mich für die reine Teilkasko entschieden. Nur muss ich dieses Mal auch an den Wechsel der Versicherung denken, weil mir die Angebote vom bisherigen Versicherer einfach zu teuer sind. Der 30. November ist hier ein magisches Datum. Bis dahin muss ich die Versicherung gekündigt haben. Und eine neue Versicherung - mit Teilkasko - werde ich natürlich auch mir zuvor suchen.
Geschrieben von Elektriker um 13:32
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Tags für diesen Artikel: auto, kfz, vergleich, versicherung

Samstag, 20. November 2010

Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung ermöglicht Wechsel

Samstag, 20. November 2010


Durch einen Versicherungswechsel bei der Autoversicherung können Versicherungsnehmer ihre Kosten für die Fahrzeugunterhaltung senken. Aus diesem Grund nutze ich bereits für all meine Belange die Vergleichsrechner von check24, da Sie einfach sehr gut sind und viele Auszeichnungen besitzen. So war es mir bisher immer möglich, durch ein Versicherungsvergleich Beiträge einzusparen.
In der Vergangenheit habe ich immer die ordentliche Kündigung zum neuen Versicherungsjahr in Anspruch genommen und meine Kündigung per Einschreiben spätestens bis zum 30.11. zur Versicherung geschickt. So konnte ich Beiträge sparen.

Mitte des Jahres war ich jedoch in einen Unfall verwickelt, hatte diesen aber nicht selbst verschuldet. Trotzdem stellte sich für mich die Frage, welche Folgen dieser Unfall und der damit verbundene Verkauf meines Fahrzeuges auf die Autoversicherung haben. Ich erfuhr, dass es ein Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung gibt. Dieses Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung besagt, dass bei einer Abmeldung des Fahrzeuges die Versicherung ruht beziehungsweise erlischt, da das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist. Damit war die Sache für mich eigentlich erledigt; trotzdem hat es mich interessiert, was passiert wäre, wenn ich das Auto repariert hätte. Laut meiner Recherche habe ich festgestellt, dass auch ein Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung besteht, wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat. Als Unfallgeschädigter erfolgte die Schadensregulierung allerdings durch die gegnerische Versicherung, sodass ich mich auf dieses Recht nicht berufen könnte. In meinem Fall gab es ein Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung nur bei einer Abmeldung meines Fahrzeuges oder im Fall einer Beitragserhöhung durch die Versicherung, die ja allerdings nicht erfolgt ist.
Geschrieben von Elektriker um 18:00
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Tags für diesen Artikel: auto, kündigung, versicherung, wechsel
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