Samstag, 20. November 2010
Durch einen Versicherungswechsel bei der Autoversicherung können Versicherungsnehmer ihre Kosten für die Fahrzeugunterhaltung senken. Aus diesem Grund nutze ich bereits für all meine Belange die Vergleichsrechner von check24, da Sie einfach sehr gut sind und viele Auszeichnungen besitzen. So war es mir bisher immer möglich, durch ein Versicherungsvergleich Beiträge einzusparen.
In der Vergangenheit habe ich immer die ordentliche Kündigung zum neuen Versicherungsjahr in Anspruch genommen und meine Kündigung per Einschreiben spätestens bis zum
30.11. zur Versicherung geschickt. So konnte ich Beiträge sparen.
Mitte des Jahres war ich jedoch in einen Unfall verwickelt, hatte diesen aber nicht selbst verschuldet. Trotzdem stellte sich für mich die Frage, welche Folgen dieser Unfall und der damit verbundene Verkauf meines Fahrzeuges auf die Autoversicherung haben. Ich erfuhr, dass es ein
Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung gibt. Dieses Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung besagt, dass bei einer Abmeldung des Fahrzeuges die Versicherung ruht beziehungsweise erlischt, da das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist. Damit war die Sache für mich eigentlich erledigt; trotzdem hat es mich interessiert, was passiert wäre, wenn ich das Auto repariert hätte. Laut meiner Recherche habe ich festgestellt, dass auch ein Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung besteht, wenn die Versicherung einen Schaden reguliert hat. Als Unfallgeschädigter erfolgte die Schadensregulierung allerdings durch die gegnerische Versicherung, sodass ich mich auf dieses Recht nicht berufen könnte. In meinem Fall gab es ein Sonderkündigungsrecht Kfz Versicherung nur bei einer Abmeldung meines Fahrzeuges oder im Fall einer Beitragserhöhung durch die Versicherung, die ja allerdings nicht erfolgt ist.